Die neuen Pflegegrade – aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade
Fünf Pflegegrade, die die individuellen Pflegebedürftigkeit besser berücksichtigen Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gibt es ab 2017 statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen differenziert. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit. … Weiterlesen